Grillieren auf dem Balkon

Grillieren soll kein Privileg jener sein, die ein Grundstück ihr Eigen nennen und dort tun und lassen können, was sie wollen. Bewohner von Wohnungen wollen ihren Balkon nutzen, auch für Grillpartys. Doch dieses Ansinnen birgt ein gewisses Konfliktpotenzial.

Sofern der Balkon zum privaten Bereich gehört darf gegrillt werden, sofern kein Hausverbot bestehtSofern der Balkon zum privaten Bereich gehört darf gegrillt werden, sofern kein Hausverbot besteht (Foto by: iriana88w/ Depositphotos)

Rechtlich lässt sich ein Grillverbot nicht durchsetzen

Wer kennt sie nicht die berüchtigten Hausordnungen, die haarklein bis ins letzte Detail vorschreiben, was erlaubt und vor allem, was verboten ist? Doch aufgepasst, Hausordnungen helfen zwar, das Zusammenleben auf engstem Raum zu erleichtern.

Sie können jedoch nicht willkürlich und nach Lust und Laune eines Hausverwalters zusammengeschustert werden. Auch wenn in Ihrer Hausordnung ein generelles Grillverbot verfügt wird, lässt sich das rechtlich kaum durchsetzen.

Sofern der Balkon von nur einer Partei allein benützt wird, gehört er zum privaten Bereich. Und diesen Privatbereich kann man nutzen, wie man will (sofern keine baulichen Veränderungen vorgenommen oder die Hausmauern davon tangiert werden).

Die Nachbarn nicht belästigen

Dem Frieden in der Nachbarschaft zuliebe tut man dennoch gut daran, auf die Menschen von nebenan Rücksicht zu nehmen und ihnen keine – wie im Gesetz formuliert – „übermässigen Immissionen“ zuzumuten.

Dazu gehören starker Rauch, Gestank und Lärm. Die Fussangel liegt in der Formulierung „übermässig“! Was heisst das schon? Das empfindet jeder anders, weshalb es so oft zu Konflikten kommt. Wenn der Nachbar wegen Qualm und missliebigem Duft nach verbranntem Fett die Fenster nicht mehr öffnen kann, kann man getrost von einer übermässigen Immission sprechen.

Einfacher verhält es sich mit dem Lärm. Die Nachtruhe ist gesetzlich geregelt und dauert an den meisten Orten von 22.00 bis 07.00. Das heisst, ab 22.00 sind Gespräche und Gelächter auf Zimmerlautstärke zu drosseln.

Wenn Sie sich erwiesenermassen Ihren Nachbarn gegenüber ruchlos benehmen, verletzen Sie die sogenannte Rücksichtspflicht. Das kann juristische Konsequenzen haben. Zunächst werden Sie gemahnt, wenn das nichts fruchtet, könnte sogar eine kurzfristige Kündigung ins Haus stehen.

Ein paar Tipps, damit es gar nicht erst zu Streitigkeiten kommt

Berücksichtigen Sie die Windverhältnisse. Wenn der Rauch direkt in Nachbars Stube zieht, sollten Sie vom Grillieren absehen.

Verwenden Sie kein behandeltes und kein frisches Holz. Anzündwürfel stinken – auch wenn’s schneller geht, verzichten Sie darauf, sie zu benutzen. Behelfen Sie sich lieber mit einem Blasbalg. Achten Sie darauf, dass weder Öl noch Fett ins Feuer tropfen, denn auch das verursacht übermässigen Rauch und Gestank. Tropfschalen schaffen da Abhilfe.

Doch am besten verwenden Sie auf dem Balkon einen Elektro- oder Gasgrill. Die meisten Vorwürfe haben Sie damit auf einen Schlag entkräftet. Und wenn alles nichts hilft:

Der gerichtliche Weg hilft in aller Regel auch nicht. Versuchen Sie es mit einem konstruktiven Gespräch, bei Bedarf begleitet von einem Mediator. Zeigen Sie guten Willen, eine konstruktive Lösung für beide Seiten zu finden. Und zur nächsten Grillparty laden Sie Ihren Nachbarn mit ein.


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