Rechtliche Informationen zum Grillieren

In unserem kleinräumigen Lande geraten sich die nettesten Menschen mitunter in die Haare. Immer wieder sind das Grillieren und die oft damit einhergehenden Grillpartys Grund für unnötigen Nachbarschaftsstreit. Nachbarn fühlen sich durch Rauch, Lärm und als penetrant empfundene Gerüche belästigt. Lässt sich dieses Thema juristisch regeln?

Gesetzlich darf man die Nachbarn nicht mit „übermässigen Immissionen“ belästigenGesetzlich darf man die Nachbarn nicht mit „übermässigen Immissionen“ belästigen (Foto by: oneinchpunch / Depositphotos)

Was sagt das Gesetz?

Man kann das Nachbarschaftsgesetz, das man bei diesem Thema der Logik folgend zuerst zurate zieht, rauf und runter wälzen: Das Thema Grillieren wird nicht explizit erwähnt. Auch hat es den Sprung in keines der anderen Gesetze geschafft. Allerdings gibt es Paragrafen im Nachbarschaftsgesetz, die für Streitereien rund ums Grillieren herangezogen werden können.

So heisst es beispielsweise, man dürfe die Nachbarn nicht mit „übermässigen Immissionen“ belästigen. Dazu gehören Lärm, Gestank oder Rauch. „Übermässig“ ist jedoch ein schwammiger Begriff und individuell interpretierbar. Vielen lässt der Duft von Cervelats und Bratwürsten vom Grill das Wasser im Munde zusammenlaufen.

Bei andern hingegen verursacht er Übelkeit. Während sich die einen nicht am Gelächter aus Nachbars Garten stören, fühlen sich andere davon belästigt. So ist dieser nebulöse Wortlaut im Gesetz nettes Juristenfutter, dank welchem die Anwälte gutes Geld verdienen. Doch in einem Punkt gibt das Gesetz klare Vorgaben: Ab 22.00 ist die Nachtruhe einzuhalten. Das heisst für Grillpartys, dass ab 22.00 der Lärmpegel auf Zimmerlautstärke reduziert werden muss.

Die Hausordnung beachten

Gerade in Wohnblöcken, seien es Mitwohnungen oder im Stockwerkeigentum, regelt die Hausordnung das Zusammenleben weitergehend.

Ein generelles Grillverbot ist rechtlich zwar kaum durchsetzbar – jedoch können solche Hausordnungen Einschränkungen beinhalten, die das Grillieren auf dem Balkon oder auf der gemeinsamen Grünfläche betreffen.

Beispielsweise häufig anzutreffen ist ein Verbot von Holzkohlegrills. Dass man die Hausordnung einhalten muss, liegt auf der Hand, ansonsten ist der Nachbarschaftsstreit schon vorprogrammiert.

Besser als jeder Paragraf: mit den Nachbarn reden

In der Einfamilienhaussiedlung regelt keine Hausordnung den Alltag der Nachbarn. Nicht zuletzt deshalb kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen. Also sollte man auch beim Grillieren einerseits Rücksicht nehmen und andererseits Toleranz walten lassen.

Ob Sie wegen der Nachbarn auf den Holzkohlegrill, auf den Sie so schwören, verzichten wollen und sich schweren Herzens einen Gasgrill zulegen, ist eine individuelle Gewissensfrage.

Doch wenn Sie auf dem Holzkohlegrill beharren, obwohl Sie wissen, dass Ihr Nachbar sich darüber grämt, stellen Sie den Grill zumindest so, dass der Wind den Rauch nicht in seine Richtung bläst. Schränken Sie die Häufigkeit, mit der Sie den Grill anwerfen, etwas ein, um den blankliegenden Nerven jenseits des Gartenzauns eine Verschnaufpause zu gönnen.

Nehmen Sie die Anliegen Ihrer Nachbarn ernst und suchen Sie in einem gemeinsamen Gespräch eine konstruktive Lösung, mit der alle leben können. Zur grossen Sause, die bestimmt länger als bis 22.00 dauert, laden Sie die Nachbarn am besten ein. Denn wenn die mitfeiern, ärgern sie sich bestimmt nicht über den Lärm (– den sie lustvoll mitverursachen)!


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